Wenn eine neue Straße gebaut wird, müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger mit 90
Prozent an den Kosten beteiligen. Nicht selten erfolgt die Abrechnung der Straße
allerdings nicht unmittelbar nach der Fertigstellung, sondern erst nach Jahrzehnten.
Meistens sind die Grundstücke dann schon in anderen Händen und mehrmals verkauft
worden. Um den unendlich drohenden Beitragsforderungen ein Ende zu machen, hat der
Landtag im vergangenen Jahr nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
kurz vor der Landtagswahl Fristen beschlossen, innerhalb derer die Beiträge abzurechnen
sind.
Nach Eintritt der Vorteilslage haben die Kommunen nun zehn Jahre Zeit, die Straße
abzurechnen. Da es häufig umstritten ist, wann die Vorteilslage eintritt, wurde eine
zweite Frist eingeführt. 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich soll jedenfalls Schluss sein
mit Erschließungsbeiträgen. “Kein Jahr nach Inkrafttreten dieser sinnvollen Regelung, werfen CDU und Grüne die Fristen wieder über Bord. Das bedeutet für viele Betroffene wieder existenzbedrohende
Beitragsbescheide Jahrzehnte später”, ärgert sich Lars Kleinsteuber über eine
Gesetzesänderung der Landesregierung.
Konkret verdoppelt die schwarz-grüne Landesregierung die 10-Jahres-Frist auf 20 Jahre
und streicht die 25-Jahres-Frist nach Spatenstich komplett. Von der Streichung der Frist
sind in Nordrhein-Westfalen über 10.000 Straßen betroffen. Zehntausende Anliegerinnen
und Anlieger müssen nun wieder mit hohen fünfstelligen Beitragsbescheiden rechnen.
“Das ist ein Foulspiel an den Anliegerinnen und Anliegern, die sich auf die Regelung aus
dem letzten Jahr verlassen haben. Als SPD fordern wir weiterhin eine verlässliche und
bürgerfreundliche Frist ab erstem Spatenstich”, so Lars Kleinsteuber abschließend.