Der Vorschlag der Verwaltung, die Befreiung von Geschwisterkindern für die OGS-Betreuung aufzuheben und den Kommunen die Entscheidung über eine Befreiung zu überlassen, wurde erneut im Kreisausschuss am 7. Juni 2023 diskutiert. Die Mitglieder des Kreistags werden nach aktuellem Stand abschließend in der Sitzung am 20. Juni 2023 entscheiden, ob dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird.
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist, dass am 24.03.2009 im Jugendhilfeausschuss des Kreises beschlossen wurde, dass Eltern, die mehrere Kinder gleichzeitig in einer KiTa oder OGS anmelden, nur einen Beitrag bezahlen müssen. Diese Regelung gilt seither für alle Familien im gesamten Kreisjugendamtsbereich. „Gerade jetzt nach den Krisen der vergangenen Jahre von der bisherigen Regelung abzuweichen und Eltern noch mehr aufzubürden ist für uns nicht tragbar.“ erklärt Ralf Derichs, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
„In der Zuständigkeit des Kreises Heinsberg darf es auch künftig nicht teurer sein, wenn mehrere Kinder einer Familie die KiTa oder den offenen Ganztag einer Schule besuchen“, fordert für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen Jörg van den Dolder. „Ein Geschwisterkind sollte nicht von Kommune zu Kommune finanziell unterschiedlich behandelt werden.“
Stefan Lenzen, FDP-Fraktionschef macht deutlich: „Die erneuten Erklärungsversuche der Verwaltung haben weitere Fragen aufgeworfen. Von einer vollständigen Beantwortung kann nicht die Rede sein. Eins haben die bisherigen Antworten aber eindrücklich gezeigt: Die geplante Neuregelung wird junge Familien erheblich belasten.“
„Die Beitragssatzung sollte für alle Kommunen gleich und überschaubarer dargestellt werden. Es sind zu viele Unterschiede und Ungleichbehandlungen dabei, was dazu führt, dass Neuansiedlungen in den Kommunen auch schon nach diesen Beitragssatzungen beeinflusst werden.“ so Heinz-Josef Frings, stellv. Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER.
Die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und FW haben nun zur Sitzung des Kreistages erneut gemeinsam eine Anfrage gestellt. Darin möchten sie beispielsweise wissen, ob es analog der Gemeinde Gangelt auch einen Beschluss zur Übernahme der Geschwisterkind-Regelung in den anderen Kommunen im Kreisjugendamtsbezirk gibt. Wie gehen die Kommunen des Kreises mit eigenem städt. Jugendamt bzw. die umliegenden Kreise und Städte mit dem Thema Geschwisterkind-Regelung um? Außerdem möchten die Fraktionen Auskunft zu weiteren freiwilligen Leistungen des Kreisjugendamtes und zu Quersubventionierungen im Bereich des Jugendamtes haben. Die Quersubventionierung im Rahmen der Geschwisterkindbefreiung war von der Verwaltung als Argument genannt worden, von der aktuellen Regelung abzuweichen.