Die SPD-Kreistagsfraktion lehnt den Vorschlag der Verwaltung ab, die Befreiung von Geschwisterkindern für die OGS-Betreuung aufzuheben und den Kommunen die Entscheidung über eine Befreiung zu überlassen.
Am 24.03.2009 wurde im Jugendhilfeausschuss des Kreises beschlossen, dass Eltern die mehrere Kinder gleichzeitig in einer KiTa oder OGS anmelden, nur einen Beitrag bezahlen müssen. Diese Regelung gilt seither für alle Familien im gesamten Kreisjugendamtsbereich.
„Wir können den Vorschlag der Kreisverwaltung nicht nachvollziehen. Familien sind derzeit schon stark belastet. Gerade jetzt von der bisherigen Regelung abzuweichen und Eltern noch mehr aufzubürden ist für uns nicht tragbar. Die Entscheidung den Kommunen zu überlassen führt zu einer Ungleichbehandlung von Familien innerhalb der Jugendamtskommunen des Kreises und ist nicht zielführend.“ sagt Ralf Derichs, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
Andrea Reh, stellvertretende Landrätin und Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion im Jugendhilfeausschuss ergänzt: „Der Kreis Heinsberg präsentiert sich damit als nicht familienfreundlich. Wenn der Landrat sagt, dass man mehr für Kinder und Jugendliche tun wolle, ist dies genau das Gegenteil. Ohnehin wird es ab 2026 mit dem Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz Änderungen geben. Die Abweichung von dieser alten – bewährten – Regelung zum jetzigen Zeitpunkt erzeugt Härten für Familien, die wir gerne vermeiden möchten.“
Auch das Argument des geringeren Verwaltungsaufwands ist für die Sozialdemokraten nicht schlüssig. „Der Verwaltungsaufwand als Argument, um den Eltern diese Belastungen zuzumuten ist ein nicht nachvollziehbares Argument.“, meint Reh und ergänzt: „Es gibt im Kreis Heinsberg auch kein anderes Angebot für Familien durch einen ‚Freizeitpass‘ oder ähnliches. Gerade die OGS übernimmt unschätzbar wichtige Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe, der schulischen Förderung und der Freizeitgestaltung, insbesondere im ländlichen Raum. Für viele Eltern ist die Belastung immens gewachsen – auch nach Corona – und gerade jetzt will man ihnen noch mehr zumuten.“
Der Kreis Heinsberg verweist die Verantwortung und die Arbeit jetzt an die Kommunen. Ob dort nun eine Geschwisterkindregelung im Sinne der alten kreisweiten Beitragssatzung gefasst werden wird, ist jedoch völlig offen. Leidtragende wären dann die Eltern. Insbesondere der Hinweis der Verwaltung darauf, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, zeigt die Brisanz des Beschlusses. Es wird wiederum zu einer Schlechterstellung derjenigen Kinder und Familien kommen, die ohnehin schon in einer armen Kommune wohnen. Nicht nur sind dort die Schulen schlechter ausgestattet und die Angebote für Familien eingeschränkt. Die Eltern dort müssen dann auch noch auf eine Erstattung des Geschwisterkindbeitrages verzichten. Mit Chancengerechtigkeit hat das nichts zu tun.