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Existenzsicherung für das Frauenhaus: GRÜNE und SPD fragen nach einer auskömmlichen Finanzierung

1. September 2026 von Kreistagsfraktion in Allgemein

Der Schutz gewaltbetroffener Frauen und Kinder im Kreis Heinsberg soll nicht an bürokratischen Hürden oder einer lückenhaften Finanzierung scheitern. Aus diesem Grund hat der SKFM (Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer) als Träger des Frauenhauses einen Antrag zu einer neuen Finanzierungsstruktur beim Kreis Heinsberg gestellt. Der SKFM berichtet von einem hohen Defizit und vielen sozialen Angeboten, die bereits nicht mehr finanziert werden können.

Da das aktuelle Finanzierungsmodell von einer Vollbelegung des Frauenhauses ausgeht, die Realität jedoch eine Vorhaltefunktion (idealerweise bei 75 % Belegung) erfordert, schlägt der Träger ein Zwei-Säulen-Modell vor: Eine Finanzierung der Personal- und Sachkosten über Tagessätze sowie die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens bei den Kosten der Unterkunft.

Ziel ist, im Sinne des Gewalthilfegesetzes eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung zu schaffen, damit wertvolle Zeit für die Kerntätigkeiten der Hilfe und Beratung gewonnen wird. 

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD hatten Kenntnis von diesem Antrag und haben festgestellt, dass dieses dringliche Anliegen nicht in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 02. September 2026 aufgenommen wurde.

Mit einer gemeinsamen Anfrage fragen die Fraktionen nun bei der Kreisverwaltung nach, warum das Thema nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde, wie die Verwaltung den Antrag des SKFM bewertet und wann ein konkreter Beschlussvorschlag für die weitere Finanzierung vorgelegt wird.

Jutta Schwinkendorf, stv. Landrätin und gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betont: „Es wäre sinnvoll und zweckführend gewesen, in der nächsten Ausschusssitzung über die Finanzierung unseres Frauenhauses zu beraten. Wir sprechen hier nicht über bürokratische Formsachen, sondern über die existenzielle Sicherheit von Frauen und Kindern, die vor häuslicher Gewalt fliehen müssen. Es braucht Planungssicherheit für den SKFM und eine Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf deckt – und zwar jetzt, bevor die Haushaltsfristen ablaufen.“

Andrea Reh, Mitglied im Landtag NRW und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, erklärt: „Mit dem Gewalthilfegesetz hat der Bund den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen. Diesen Anspruch müssen wir vor Ort ernst nehmen und die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Wenn das Frauenhaus Plätze, Fachkräfte und Beratungsangebote vorhalten soll, muss dies finanziell sichergestellt werden. Wir erwarten deshalb von der Kreisverwaltung eine zügige Bewertung des Antrags und einen konkreten Vorschlag für eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung.“

2026-08-05 Anfrage zu Antrag SKFM FrauenhausHerunterladen

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